In vielen Bundesländern werden die Coronaregeln zwar nach und nach gelockert, die Maskenpflicht in öffentlichen Räumen wie Supermärkten, Apotheken, Bussen und Bahnen gilt aber weiterhin. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenfalls. Wer darüber nachdenkt, den Mund-Nasen-Schutz ganz wegzulassen, auf Partys zu gehen oder anderen zu Nahe zu kommen, sollte nicht nur die Ansteckungsgefahr, sondern auch die Bußgelder im Hinterkopf behalten. Ein Verstoß kann nämlich ziemlich teuer werden.
So hoch sind die Corona-Bußgelder
Wer seinen Mitmenschen zu Nahe kommt, obwohl dies zu vermeiden wäre, muss 150 Euro Strafe zahlen. Wer seine Oma trotz Verbot im Altenheim besucht, muss mit einer Geldstrafe von 200 Euro rechnen. Ein verbotswidriger Besuch von Krankenhäusern in Bayern kostet ganze 500 Euro. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird dort mit 150 Euro sanktioniert.
Je nach Bundesland schwanken die Bußgelder natürlich um ein paar Euro. Hier können alle Bußgeldkataloge eingesehen werden.
Bußgelder für weitere Verstöße
So hoch sind die Sanktionen im Bußgeldkatalog gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) am Beispiel Hamburg:
Missachtung des Mindestabstands von 1,5 Metern
Wer seinen Mitmenschen an öffentlichen Orten zu Nahe kommt, obwohl dies zu verhindern wäre, muss 150 Euro Strafe zahlen. Das gilt auch für Bus und Bahn.
Missachtung des Versammlungsverbots
Wer eine Versammlung mit einer Menschenmenge von 15-20 Personen (Definition laut Bundesverfassungsgericht) organisiert, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen.
Teilnahme an Versammlung
Wer an einer verbotswidrigen, nicht-öffentlichen Veranstaltung oder Versammlung teilnimmt, muss 150 Euro Strafe zahlen.
Öffentliche Ansammlung von mehr als zwei Personen
Hier kommen mindestens 200 Euro auf die Täter zu.
Wiederholter Verstoß gegen das Kontaktverbot
Wer immer wieder gegen die Regeln verstößt und dabei erwischt wird, muss mindestens 400 Euro Strafe zahlen.
Verstoß gegen das Besuchsverbot
Wer einen Menschen trotz Besuchsverbot trifft, dem droht eine Geldstrafe von mindestens 200 Euro.
Weiterbetrieb von Verkaufsstellen
Vor allem Ladenbetreiber trifft es hart. Ein Beispiel: Wer seinen Betrieb oder Laden trotz Verbot oder Bestimmung weiterhin betreibt, muss mit einer hohen Geldstrafe von mindestens 2500 Euro rechnen. Ein wiederholter Verstoß beläuft sich dann auf bis zu 25.000 Euro.
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COSMOPOLITAN Redaktion